Bildungs-Schätzer auf Basis § 19 UStG (Fassung ab 2025): Vorjahr ≤ 25.000 € und laufendes Jahr ≤ 100.000 € (Netto, vereinnahmte Entgelte). Keine Steuerberatung.
Quellen u.a. gesetze-im-internet.de §19 UStG / BMF & IHK-Hinweise zu den Grenzen 25.000 / 100.000 ab 2025. Stand Recherche: Sep 2026 — vor Nutzung Steuerberater fragen.
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